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Medienkonzept


Neue Handy-Regelung

Das Heinrich-Mann-Gymnasium ist ein Ort gemeinsamen Lernens. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sollen sich hier wohlfühlen und ihren jeweiligen Aufgaben möglichst ungestört nachkommen können. Dieser Maxime eines vertrauensvollen, friedlichen und wertschätzenden Miteinanders haben sich alle Regeln unterzuordnen.

Die voranschreitende Digitalisierung des Schulbetriebs, nicht zuletzt intensiviert durch die Besonderheiten des Schulbetriebs in Coronazeiten, macht es notwendig, die bisherige Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte zu überdenken.

Regel 1:

Digitale Endgeräte (Smartphone, Tablet, Laptop…) dürfen in die Schule mitgebracht werden.

Das WLan-Netz BYOD wird für die Schüler und Schülerinnen des HMG freigegeben.

Regel 2:

Das Telefonieren und das Verfassen sowie Abhören von Sprachnachrichten sind auf dem gesamten Schulgelände ohne Erlaubnis der Lehrkräfte nicht erlaubt. Notfälle werden über das Sekretariat abgewickelt.

Regel 3:

Während der Unterrichtszeit bleiben die digitalen Endgeräte nicht sichtbar und müssen völlig lautlos sein, es sei denn:

- die Lehrkraft erlaubt den SuS die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht.

- die SuS der Mittelstufe/ der Oberstufe fragen die Lehrkraft um Erlaubnis, mobile Endgeräte zum Einsatz für den Unterricht während des Unterrichts zu nutzen und diese erlaubt es.

Regel 4:

Das Erstellen und die Verarbeitung von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die bei den Aufnahmen zu sehen/hören ist, nicht erlaubt.

Regel 5:

Da die Pause der Erholung, der Kommunikation und der Bewegung dienen soll, ist der Gebrauch von mobilen Endgeräten den Schülerinnen und Schülern der Sek I untersagt, die Sek II darf ihre mobilen Endgeräte in der Mittagspause zu Arbeitszwecken nutzen.

Vor dem Unterricht und zu Anfang der Wechelpausen dürfen lediglich die Schülerinnen und Schüler der Sek II ihre Endgeräte nutzen.

Regel 6:

In den Freistunden ist es der Oberstufe in der Zone des Erdgeschosses im Hauptgebäude (außerhalb der Klassen- und Kursräume) erlaubt, mobile Endgeräte zu benutzen.

Regel 7:

Wenn der Verdacht besteht, dass sich auf mobilen Endgeräten strafbare Inhalte befinden (z.B. Herabwürdigung, Gewaltdarstellung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten), kann die Schule z.B. in Form der Stufen- bzw. Schulleitung diesem Verdacht nachgehen und gegebenenfalls die Polizei einschalten.

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