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Distanz- und Hybridunterricht


Alle Informationen zum Distanzunterricht finden Sie hier zum Herunterladen. Wenn Sie nur die Regeln für Videokonferenzen herunterladen möchten, klicken Sie hier.

Distanzunterricht am Heinrich-Mann-Gymnasium Köln (Stand: 15.01.2021)

Einleitung

Dieses Konzept soll eine Richtlinie sein, um die Herausforderungen, die die Pandemie an uns und unsere Schule stellt, meistern zu können. Sie ist in Kooperation mit Eltern- und Schülervertretern durch Lehrerinnen und Lehrer entwickelt worden und versucht, die Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 in fruchtbringender Weise zu konzeptualisieren. Dabei ist zu bedenken, dass es immer weiterentwickelt werden soll und unsere neuen Erfahrungen einfließen werden.

Insgesamt wollen wir uns an den Impulsen für das Lernen auf Distanz orientieren (Krommer, Wampfler, Klee 2020):

  • So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig.
  • So viel echte Kommunikation wie möglich, so viel Onlinekommunikation wie nötig.
  • So viel Rückmeldungen und Hilfestellungen durch Mitschüler*innen wie möglich, so viel Hilfestellung von Lehrer*innen wie nötig.

Falls die technische Ausstattung Ihres Haushaltes (Endgeräte, WLan, Drucker, etc.) für den Distanzunterricht nicht ausreicht, wenden Sie sich bitte an die Klassen- oder Stufenleitungen, bzw. an Herrn Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.oder an Frau Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Es besteht die Möglichkeit, sich bestimmte Geräte auszuleihen.

Ab wann tritt das Konzept in Kraft?

Gültig ist das Konzept ab sofort. Es tritt ein, sobald große Teile oder die gesamte Schule in Distanzunterricht gehen.

Quarantänefälle oder Verdachtsfälle auf COVID-19 bei einzelnen SuS fallen nicht unter dieses Konzept. Grundsätzlich gilt, dass der/die Schüler*In über Mail oder Teams mit den Fachlehrern in Verbindung tritt und dann mit Aufgaben und Unterrichtsmaterialien versorgt wird (siehe Links und Erläuterungen am Ende). Die Lehrkräfte stellen den betroffenen SuS Materialien zur Verfügung und unterstützen die SuS nach ihren Möglichkeiten. Die SuS engagieren sich dahingehend, diese Materialien zu bearbeiten und auf dem Laufenden zu bleiben. Dafür informieren sie sich z.B. auch bei Ihren Klassen- und Kurspartnern.

Warum brauchen wir ein Konzept?

Wir brauchen ein Konzept, damit die Gleichwertigkeit des Distanzunterrichts transparent und verlässlich gemacht wird. Alle müssen wissen, was verpflichtend ist und wo jeder Einzelne Freiheiten hat.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle eines Lockdowns oder auch während einer Quarantänemaßnahme der Distanzunterricht sowie auch die Hybridform als Stellvertreter für den Präsenzunterricht gilt. Das bedeutet, dass alle Leistungen bewertet werden können und auch versetzungsrelevant sind. Die SuS müssen Eigeninitiative zeigen, ihre Aufgaben engagiert bearbeiten und sich bei den LuL melden.

In diesem Konzept wird genau dargestellt, welche Schritte dafür gegangen werden müssen und sollen.

  • Rechtliche Grundlagen
Welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Teams wird als Plattform genutzt.

  • Das Digitale Klassenbuch soll bei den Verwaltungsaufgaben helfen (, sobald die Endgeräte für die LuL vorhanden sind).
  • Achtung: Datenschutz beachten! Insbesondere Noten von SuS dürfen nur persönlich z.B. über ein Telefonat gegeben werden.
  • SuS, die kein Endgerät zur Verfügung haben, erhalten von der Schule ein Leihgerät.

Dies von Herrn Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.koordiniert.

  • Die SuS sprechen mit Ihren Fachlehrer*innen ab, in welcher Form die Ergebnisse eingereicht werden können (z.B. über Textverarbeitungsprogramme, Fotos etc.).
  • Eine Abgabemöglichkeit in analoger Form kann mit dem Fachlehrer abgesprochen werden, z.B. über den Schulbriefkasten.
  • Die LuL bitten darum, dass Teams ausschließlich für die Kommunikation mit den Schüler*innen genutzt wird. Wenn Eltern Fragen haben, schreiben sie einfach eine Mail über die Dienstmailadresse oder vereinbaren einen Gesprächstermin über das Schülersekretariat.
Wie sieht der Distanzunterricht konkret aus? Wie sieht der Hybridunterricht konkret aus?

Organisation des Distanzunterrichts

  • Dieser tritt in Kraft, wenn die gesamte Schule oder einzelne Klassen oder Stufen komplett zu Hause beschult werden. Ob es zum Distanzunterricht kommt, entscheidet die Landesregierung.
  • Der Distanzunterricht wird in der Schule vorbereitet, indem wir innerhalb der Klassen und Kurse „Lernpartnerschaften“ (study buddies) einrichten, die sich gegenseitig inhaltlich und technisch unterstützen sollen. Es handelt sich um feste Partnerschaften, die während des gesamten Schuljahres bestehen bleiben und als erste Ansprechpartner dienen.
  • Die SuS werden über die Grundsätze des digitalen Arbeitens durch die Klassen- und Stufenleitungen ausführlich informiert, indem diese besprochen werden und indem das Vorgehen während der verschiedenen Formen des Distanzunterrichts ausführlich erklärt wird. Auch über die Gleichwertigkeit von Distanz- und Präsenzunterricht wird informiert.
  • Die bestehenden Regeln zur Abmeldung bei Krankheit u.a. verändern sich nicht. SuS, die krank sind, werden von Ihren Eltern telefonisch oder per Mail im Sekretariat abgemeldet. Die Sekretärinnen informieren die Klassenlehrer*innen bzw. die Stufenleitungen. Auch das Entschuldigungsverfahren bzw. das Beurlaubungsverfahren bleibt wie gewohnt bestehen.
  • Distanzunterricht orientiert sich in Hinblick auf die Arbeitszeit am Stundenplan, d.h. die LuL stehen zu den im Stundenplan ausgewiesenen Zeiten den SuS für Rückfragen zur Verfügung.
  • Die Fach- und Klassenlehrer*innen unterrichten über Teams. Dies gelingt, indem
  • sie grundsätzlich zu jeder Stunde über Chat oder Videokonferenz die Anwesenheit feststellen. Dafür melden sich die SuS bei Teams an und folgen dann den Anweisungen ihrer Lehrer*innen. Je nach Arbeitsform wird eine unmittelbare Reaktion über Teams erwartet, in begründeten Ausnahmefällen kann aber auch auf die Anwesenheitskontrolle verzichtet werden (z.B. bei Wochenplanarbeit o.ä.).
  • sie Arbeitsaufträge geben, die die SuS zu Hause erledigen können.
  • sie die Ergebnisse kontrollieren und ggf. besprechen.
  • Videokonferenzen

SuS, LuL sind gehalten, Videokonferenzen abzuhalten. Hierbei ist die Bildübertragung nicht zwingend. Nur zu Beginn sollen sich alle einmal kurz sehen lassen.

Für die Videokonferenzen gelten klare Regeln:

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Videokonferenzen

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Wann und wie finden Videokonferenzen statt? 

In der Unter- und Mittelstufe:

  • in den Hauptfächern mindestens 1 x pro Woche
  • in den Nebenfächern mindestens 14-tägig.

Für die Oberstufe gilt:

  • in den Leistungskursen mindestens 1 x pro Woche
  • in den Grundkursen mindestens 14-tägig.
  • Wer häufiger Hilfe oder Anregungen braucht, meldet sich beim Fachlehrer*in. Es gibt viele Möglichkeiten, auch während der Schulschließung zu lernen und aktiv zu sein. Der/die Lehrer*in hat bestimmt einen guten Tipp!
Didaktik, Leistungsbewertung und Sonstiges

Didaktisch wird so vorgegangen, dass die SuS nach Möglichkeit Aufgaben erhalten, die sie über einen längeren Zeitraum selbständig erarbeiten können. Dazu gehören z.B. Projektarbeiten, Portfolios, Wochenpläne uvm. aber natürlich auch konkrete klassische Aufgabenstellungen.

  • Bewertung der sonstigen Mitarbeit im Digitalunterricht:

In den Bereich der sonstigen Mitarbeit fallen alle Leistungen außerhalb der Klassenarbeiten und Tests. Diese werden im Distanzunterricht nach Vorgaben der Landesregierung geschrieben.

Die sonstige Mitarbeit bleibt auch im Digitalunterricht bestehen. Die Lehrer*innen formulieren nach Möglichkeit in ihren Aufgabenstellungen, welches Ergebnis in welcher Form und bis wann erwartet wird. Um eine Überforderung der Schüler*innen zu vermeiden, wird sich am Stundenplan orientiert, sowohl was den Arbeitsumfang betrifft als auch bezüglich der Abgabezeiten.

Die Schüler*innen achten bei Ihren Leistungen insgesamt darauf, dass sie

  • die Arbeitsergebnisse fristgerecht abgeben.
  • die Arbeitsergebnisse vollständig vorliegen
  • inhaltlich richtig sind und eine möglichst hohe Qualität haben
  • Bei längerfristigen Aufgaben macht es Sinn über den eigenen Arbeitsprozess nachzudenken. Wie bin ich vorgegangen? Was fiel mir leicht, was schwer? Wie bewerte ich selbst meine Arbeit.

Mündliche Leistungen sind zum Beispiel: Aktive Teilnahme an Videosequenzen oder im Gespräch, Präsentation von Ergebnissen in Videos oder Gesprächen, Pünktliche und vollständige Abgabe der Aufgaben in Form von Fotos/Bilder, Dokumenten, Audiofiles oder Podcasts uvm.

Schriftliche Leistungen sind zum Beispiel: Aufgaben, Projekte, Lerntagebücher, Portfolios, Gruppenarbeiten über Teams, Schaubilder uvm.

  • Die Fachschaftsteams unterstützen sich gegenseitig mit Aufgabenstellungen und guten Ideen.
  • Die SuS geben die Ergebnisse zu einem vereinbarten Zeitpunkt ab. Die LuL geben dann eine kurze Rückmeldung über den Erhalt des Ergebnisses (z.B. „Daumen hoch“ u.ä.). Über jede weitere Form des Feedbacks entscheidet die Lehrkraft nach ihren Möglichkeiten.
  • Die SuS, die zu Hause keine Möglichkeiten haben, an einem Computer zu arbeiten, erhalten von der Schule nach Möglichkeit ein Leihgerät (s.o.).
  • Die SuS haben den Auftrag, sich bei technischen oder inhaltlichen Problemen zunächst innerhalb ihrer Lernpartnerschaft oder Stammgruppe gegenseitig zu helfen. Sollte dies nicht möglich sein oder ausreichen, melden Sie sich bei ihrem Fachlehrer.
  • Die Abgaben der Arbeitsergebnisse orientieren sich ebenfalls am Stundenplan! Es soll vermieden werden, dass zum Ende der Woche alle Ergebnisse fertig sein müssen, sondern dass sich diese Abgaben über die Woche verteilen.
  • Die Eltern haben über Teams und den Account der Kinder die Möglichkeiten, die Aufgabenstellungen ihrer Kinder und deren Bearbeitung nachzuvollziehen.
  • Klassenarbeiten werden nach Maßgabe der behördlichen Anweisungen geschrieben. Dies muss situativ geklärt werden.
  • Notenbesprechungen dürfen nur persönlich z.B. über telefonischen Kontakt besprochen werden.
Beratung und Unterstützung im Distanzunterricht

Auch im Distanzunterricht gibt es Beratung und Unterstützung. Wenn es Schwierigkeiten, Sorgen oder Probleme gibt, können die SuS das Beratungslehrerteam oder unsere Schulsozialarbeiterin Frau Leonhard kontaktieren.

Beratungslehrer:

Saskia Lührig (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Sebastian Meyer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) - per Mail oder über Teams.

Schulsozialarbeit:

Julia Leonhard (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder unter 0221-97946425

Organisation des Hybridunterrichts
  • Dieser tritt in Kraft, wenn die Lerngruppen deutlich reduziert werden müssen und sich die Lerngruppen in Präsenzphasen abwechseln. Über den Einsatz entscheidet grundsätzlich die Landeregierung.
  • Die SuS werden über die Grundsätze des digitalen Arbeitens ausführlich informiert, indem diese besprochen werden und indem das Vorgehen während der verschiedenen Formen des Distanzunterrichts ausführlich erklärt wird. Auch über die Gleichwertigkeit von Distanz- und Präsenzunterricht wird informiert.
  • Die bestehenden Regeln zur Abmeldung bei Krankheit u.ä. verändern sich nicht. SuS, die krank sind, werden von Ihren Eltern telefonisch oder per Mail im Sekretariat abgemeldet. Die Sekretärinnen informieren die Klassenlehrer*innen bzw. die Stufenleitungen.
  • Der Hybridunterricht orientiert sich am Stundenplan.
  • Die Klassen und Kurse bzw. die Stufen werden in angemessen große Gruppen eingeteilt, deren Richtgröße durch das Ministerium bestimmt wird.
  • Alle Klassen der Sek I werden durch die Stufenkoordination gemeinsam mit den Klassenleitungen jeweils in 2 Gruppen (A und B) eingeteilt. Diese Einteilung gilt in der Konsequenz auch für alle klassenübergreifenden Lerngruppen (Diff-Kurse, Reli/PP-Kurse, bilinguale Kurse, Fremdsprachen etc.). Diese stehen aus organisatorischen Gründen fest und dürfen nicht geändert werden.
     Die Klassenleitungen teilen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern diese Einteilungen mit und legen zusätzlich ein Exemplar der Liste in das jeweilige Klassenbuch.
    Für den Fall, dass es zum Hybridunterricht kommt, kommen die Schüler*innen der A-Gruppe in den ungeraden Kalenderwochen zur Schule und arbeiten in den geraden Kalenderwochen zu Hause. Für die B-Gruppen gilt das Umgekehrte entsprechend.Die
  • Es wird z.B. das Verfahren aus dem Blended Learning angewandt:
  • Es wird eine Aufgabe/ein Thema für die Gruppen A und B gegeben.
  • Während der Distanz wird die Aufgabe selbständig erarbeitet.
  • Während der Präsenz wird die Aufgabe vertieft, diskutiert, reflektiert...
  • Danach beginnt ein neuer Durchlauf, wobei die Aufgabe/das Thema entweder weiterführend bearbeitet wird oder ein neues Thema gestellt wird.
  • Achtung: Die SuS sind aufgefordert, selbständig oder mit den Mitschüler*innen (z.B. in Lernpartnerschaften) an den Aufgaben zu arbeiten. Im Fall des Hybridunterrichts können die LuL nach Absprache und in Ausnahmefällen über Teams für Rückfragen zur Verfügung stehen.
  • Klassenarbeiten werden nach Maßgabe der behördlichen Anweisungen geschrieben. Dies muss situativ geklärt werden.
  • Notenbesprechungen dürfen nur persönlich z.B. über telefonischen Kontakt besprochen werden.

Links und weiterführende Informationen

Ergänzende Links:

  • „Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Am 30. September 2020 hat der Ausschuss für Schule und Bildung seine Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (VO Distanzunterricht) erteilt. Die Verordnung vom 2. Oktober 2020 ist rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft getreten und kann hier eingesehen werden. 

Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern liegt damit ein rechtverbindlicher Rahmen für den Distanzunterricht vor:

Distanzunterricht kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht. Ist die Unterrichtsversorgung aus anderen Gründen angespannt, ist nicht auf Distanzunterricht, sondern die üblichen Instrumente zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückzugreifen.

Der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Präsenz hat absoluten Vorrang. Erst wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten, Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An diese Voraussetzung sind strenge Maßstäbe zu legen. Es sind alle Optionen zur Realisierung des Vorrangs von Präsenzunterricht zu nutzen.“

Aus: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten (externer Link)

Distanzunterricht bei einzelnen Schüler*innen sowie Lehrer*innen in Quarantäne

Diese Fälle sind jeweils individuell zu betrachten. Situationsbedingt sind Möglichkeiten auszuloten, wie nun weiter unterrichtet und gelernt werden kann. Diese sind nicht für jedes Fach und für jede Stufe gleich sinnvoll, so dass hier die Lehrkräfte selbst abwägen, was realistisch erscheint und was umsetzbar ist. Wenn Formen der Videoübertragung des Unterrichts realistisch erscheinen, werden sie durch die Lehrkräfte selbst organisiert.

  • Grundsätzlich gilt, dass selbstverständlich nur dann gelernt bzw. unterrichtet wird, wenn die Quarantäne eine Vorsichtsmaßnahme darstellt bzw. jemand symptomfrei erkrankt ist. Die Erholung von einer Erkrankung hat immer oberste Priorität!

Folgende Möglichkeiten könnten eingesetzt werden:

  • Längerfristige Aufgabenstellungen über Teams.
  • Ergänzungen/Einführungen über Videokonferenzen.
  • SuS in Quarantäne werden im Unterricht über Teams zugeschaltet. (Organisation ausschließlich durch die LuL)
  • SuS über Teams im Unterricht miteinbeziehen (Zuschaltung in den Unterricht) – nur bei einzelnen Fällen praktikabel.
  • Ergebnisprotokolle erstellen und an die fehlenden SuS weiterleiten.
  • Die etablierten Lernpartner (study buddy) oder befreundete SuS aus den Klassen/Kursen) berichten fehlenden SuS über die Inhalte und leiten Materialien/Informationen weiter (wie gewohnt).
  • Vertretungslehrkräfte werden von der Lehrkraft instruiert und führen den Unterricht in Vertretung durch.
  • Bei allen Möglichkeiten gilt, dass die fehlenden SuS verpflichtet sind, die LuL auf Möglichkeiten am Unterricht mitzuarbeiten anzusprechen. Dies geschieht über Teams oder über E-Mail. Die LuL suchen nach Möglichkeiten, die Klassen und Kurse weiterhin zu unterrichten. Hierbei sollte überlegt werden, welche Themen während einer Quarantäne sinnvoll bearbeitet werden können.
  • Die Arbeitsergebnisse werden von den SuS zu einem verabredeten Zeitpunkt unaufgefordert eingereicht. Bei Fragen stehen in erster Linie die Mitschüler*innen, insbesondere die study buddies, nach Möglichkeit aber auch die LuL zur Verfügung.

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